Beratung

LAW & LAKE bietet Ihnen unkomplizierten Zugang zu qualitativ hochwertigem Rechtsrat, dennoch ist nicht jeder Fall auch für die Beratung durch studentische Rechtsberater geeignet. Deshalb prüfen wir jeden Fall vor Annahme des Mandats genau und entscheiden so auch zu Ihrem Besten, ob wir beratend tätig werden können. Füllen Sie hierzu einfach unser Fallanfragen-Formular aus, mit einer kurzen Beschreibung Ihres Problems und Ihrer Erwartung an die Lösung.

Bitte beachten Sie zuvorderst, dass wir als studentische Rechtsberatung nicht in Sachen tätig werden können, die fristeilig sind und aus Kapazitätsgründen auch nicht alle an uns herangetragenen Fälle annehmen können.

Beratungsgebiete

Um Ihnen die höchstmögliche Beratungsqualität bieten zu können, begrenzt sich unser Beratungsfeld auf folgende Bereiche:

Zivilrecht

  • Allgemeines Bürgerliches Recht

(u.a. Zustandekommen von Verträgen, Minderjährige im Recht, Vertretungsfragen, Anfechtung)

  • Allgemeines und Besonderes Schuldrecht

(u.a. Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsrechte, insb. im Kauf-, Werkvertrags-, Miet- und Reisevertragsrecht)

  • Sachenrecht

(u.a. Herausgabeansprüche, Unterlassungsansprüche)

  • Recht der unerlaubten Handlung

(u.a. Fragen der Haftung bei Schädigungen und schädigenden Ereignissen)

  • Familien- und Erbrecht

(u.a. Unterhaltsrecht, Beratung bei allgemeinen Fragen zur Erbfolge)

  • Vereinsrecht und Gesellschaftsrecht

(u.a. Rechtsformwahl bei Vereins- und Unternehmensgründungen, Gestaltung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen, Rechte und Pflichten von Gesellschaftern, Geschäftsführern und/oder (Vereins-)Vorständen, Vertretungsfragen)

  • Streitschlichtung (Mediation)
  • Nachbarschaftsrecht

Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht

  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Besonderes Verwaltungsrecht, insb. Bau-, Polizei- und Kommunalrecht
Bitte beachten Sie, dass wir strafrechtliche Fragen nicht bearbeiten und überdies nur außergerichtlich tätig sind. Ebenso können wir nicht alle Fälle übernehmen, insbesondere wenn der Streitwert eine gewisse Höhe übersteigt oder im jeweiligen Falle eine anwaltliche Zulassung erforderlich ist.

Beratungsverlauf

Unsere Beratung erfolgt in drei Stufen:

  • Am Anfang steht Ihre Kontaktaufnahme mit uns. Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir vorab, ob wir als studentische Rechtsberatung Ihren Fall überhaupt bearbeiten können. Bei positiver Vorabprüfung schreiben wir als zweiten Schritt Ihren Fall – streng anonymisiert – intern in unserem Team aus. Melden sich zwei Berater intern rück, dass sie die Anfrage und den Fall übernehmen, melden wir uns bei Ihnen, um mit Ihnen einen Termin für ein persönliches Vorgespräch in unseren Räumlichkeiten zu vereinbaren. Andernfalls, wenn die interne Ausschreibung ohne Erfolg bleibt, müssen wir Ihnen leider absagen.
    In jedem Fall aber hören Sie von uns. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir für die interne Prüfung und Ausschreibung einige Tage Zeit benötigen, bis wir Ihnen antworten können.
  • Sind zwei Berater von LAW & LAKE gefunden, die sich Ihrer Anfrage annehmen, so sind diese Ihre persönlichen Ansprechpartner und führen mit Ihnen auch das Vorgespräch. In diesem wird Ihr Fall von unserer Seite en detail aufgenommen und wir sondieren Ihre Interessen und Anliegen. Bitte bringen Sie – soweit bereits vorhanden – alle Unterlagen und Dokumente Ihren Fall betreffend zu dem Termin mit. In der Regel – abhängig von der Komplexität des Sachverhalts – kann am Ende des Gesprächs bereits die Unterzeichnung unserer Mandatsvereinbarung erfolgen, die wir Ihnen selbstverständlich in jedem Falle zuvor genau erläutern. Diese hält unter anderem genau und verbindlich fest, dass wir uns Ihres Falles – sodann unser Mandat – annehmen, Sie sich also darauf verlassen können, uns als Partner Ihrer Interessen an Ihrer Seite zu wissen. Hierin finden Sie auch noch einmal niedergeschrieben, was wir leisten und was Sie von uns erwarten können und dürfen. So sind z.B. alle unsere Berater und Mitarbeiter zu jeder Zeit – sei es bereits bei der Kontaktaufnahme, der Beratung selbst und auch zeitlich darüber hinaus –zu absoluter Vertraulichkeit verpflichtet.
  • Nach Abschluss der Mandatsvereinbarung beschäftigen sich die Berater mit der umfassenden Bearbeitung des Mandates anhand aktueller Rechtsprechung und Literatur. Innerhalb von etwa zwei Wochen vereinbaren wir einen weiteren Gesprächstermin mit Ihnen und stellen Ihnen hinsichtlich der von uns geprüften Rechtsfragen Ihre möglichen Handlungsoptionen dar, sodass Sie in die Lage versetzt sind, gut informiert und eigenverantwortlich die Möglichkeiten abwägen und über das weitere Vorgehen entscheiden zu können. Gerne nehmen wir uns in der Folge in enger Rücksprache mit Ihnen der weiteren Durchsetzung Ihrer Interessen an – etwa durch Mahnschreiben, Telefonate und Schriftwechsel mit der Gegenseite oder auch Behörden.
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