Durch die Unterzeichnung der Mandatsvereinbarung erteilen Sie uns einen so genannten Beratungsauftrag und übergeben uns das Mandat.
Bei dem Beratungsauftrag handelt es sich um einen klassischen, unentgeltlichen Auftrag nach den Paragraphen 662 ff. BGB. Die Mandatsvereinbarung dient dazu, unsere wie auch Ihre Pflichten schriftlich zu fixieren, aber auch der Aufklärung über die Möglichkeiten und Grenzen der studentischen Rechtsberatung.